Schuldenerlass: Die Antworten auf die 4 wichtigsten Fragen

Eine schwere Krankheit oder der plötzliche Verlust des sicher geglaubten Arbeitsplatzes ist oftmals die Ursache einer Überschuldung. Aber auch private Schicksalsschläge, wie beispielsweise der Tod eines Partners oder eine Scheidung, bringen Personen schnell in finanzielle Notlagen.

Damit es nicht sofort zu einer Zwangsvollstreckung oder gar zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens kommt, sollte in einem ersten Schritt ein außergerichtlicher Schuldenerlass versucht werden.

Richtig und professionell durchgeführt kann diese Maßnahme zur kompletten Entschuldung führen. Doch was ist ein Schuldenerlass, wie funktioniert dieser und wo findet man kompetente Unterstützung in dieser schweren Zeit?

Inhalte dieser Seite

  1. Was ist ein Schuldenerlass?
  2. Wann stimmen Gläubiger einem Schuldenerlass zu?
  3. Wie komme ich zu einem Schuldenerlass?
  4. Was gilt es bei einem Schuldenerlass zu beachten?
  5. Fazit

1. Was ist ein Schuldenerlass?

Ein Schuldenerlass ist prinzipiell nichts anderes als eine vertragliche Vereinbarung. Die Vereinbarung wird zwischen dem Schuldner und den betroffenen Gläubigern abgeschlossen.

Inhalt des Vertrags ist dabei der vollständige oder der teilweise Erlass von bestehenden Schulden. Zudem können auch Vereinbarungen über eine Einmalzahlung oder zukünftige Ratenzahlungen getroffen werden.

Der Vertrag sollte vor der Unterzeichnung von einem Experten überprüft oder mit ihm gemeinsam aufgesetzt werden. So stellen Sie sicher, dass sich der Vertrag nicht nachteilig auf Ihre Situation auswirkt, sondern eine echte Chance auf einen finanziellen Neuanfang darstellt.

2. Wann stimmen Gläubiger einem Schuldenerlass zu?

Ist die finanzielle Lage des Schuldners aussichtslos und ist auch in absehbarer Zeit keine Besserung zu erwarten, so stimmen Gläubiger oftmals einem Schuldenerlass zu. Dabei kann es zu einem kompletten Erlass der Schulden kommen oder auch zu einer Reduzierung der Restschuld.

Die letztgenannte Lösung ist für Gläubiger weitaus günstiger als eine Privatinsolvenz des Schuldners. Kommt es zu einer Privatinsolvenz, sind die offenen Forderungen meist zur Gänze verloren. Bei einem Schuldenerlass hat der Gläubiger vielfach zumindest die Möglichkeit, einen kleinen Teil der ausstehenden Beträge zu erhalten.

3. Wie komme ich zu einem Schuldenerlass?

Der Abbau von Schulden ist ein langwieriger Prozess, der professionell begleitet werden sollte. Wenn Sie sich in solch einer schwierigen Lage befinden, ist das Aufsuchen einer Schuldnerberatung der erste und wichtigste Schritt in die richtige Richtung.

Der Schuldnerberater ermittelt zunächst alle Gläubiger und verschafft sich einen Überblick über die offenen Forderungen.

Zudem überprüft er alle Forderungen auf ihre Richtigkeit und stellt auch sicher, dass getätigte Teilzahlungen korrekt berücksichtigt wurden.

Sobald sich die Experten, die bei der Schuldnerberatung tätig sind, ein Bild von der Gesamtsituation verschafft haben, arbeiten sie gemeinsam mit Ihnen an einer individuellen Lösung.

So kann die Schuldnerberatung sowohl die Kommunikation mit den Gläubigern übernehmen als auch einen Vorschlag zu einem Schuldenerlass erstellen.

Dabei trägt die langjährige Erfahrung der sachverständigen dazu bei, mögliche Rückzahlungsraten zu reduzieren und so das bestmögliche Ergebnis für den Schuldner sicherzustellen.

4. Was gilt es zu beachten?

Gläubiger haben nicht die Pflicht, einem Erlass zuzustimmen. Ob sie das tun, hängt ab von

  1. der wirtschaftlichen Situation,
  2. dem vertraglichen Angebot und
  3. auch vom Verhandlungsgeschick des Schuldners.

Kommt es zu keiner Einigung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern, so bleibt dem Schuldner meist nur noch der Weg in die Privatinsolvenz.

Um die Chancen auf einen erfolgreichen Erlass zu erhöhen, sollten Sie daher immer professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, denn durch kompetente Verhandlungsführung wird ein Schuldenerlass von bis zu 80 % sehr wahrscheinlich.

Ist die Situation des Schuldners zudem sehr problematisch, wie beispielsweise bei schwerer Krankheit, kann auch ein kompletter Erlass verhandelt werden.

Fazit

Der Weg ist nicht selten lang und steinig. Eine umfassende Beratung und eine professionelle Unterstützung während des Prozesses verbessern Ihre Erfolgschancen wesentlich. Dadurch ist es in vielen Fällen möglich, eine Privatinsolvenz rechtzeitig abzuwenden.

Eine Schuldensanierung, die auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten des Schuldners Rücksicht nimmt, kann zu einer kompletten Entschuldung führen und einen finanziellen Neustart ermöglichen.

FAQ in Kürze

Was ist ein Schuldenerlass?

Ein Schuldenerlass ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Schuldner und den betroffenen Gläubigern.

Inhalt des Vertrags ist dabei der vollständige oder der teilweise Erlass von bestehenden Schulden. Zudem können auch Vereinbarungen über eine Einmalzahlung oder zukünftige Ratenzahlungen getroffen werden.

Wann stimmen Gläubiger einem Schuldenerlass zu?

Gläubiger haben nicht die Pflicht, einem Erlass zuzustimmen. Ob sie das tun, hängt ab von der wirtschaftlichen Situation, dem vertraglichen Angebot und auch vom Verhandlungsgeschick des Schuldners.

Ist die finanzielle Lage eines Schuldners aussichtslos und ist auch in absehbarer Zeit keine Besserung zu erwarten, so stimmen Gläubiger oftmals einem Schuldenerlass zu.

Dabei kann es zu einem kompletten Erlass der Schulden kommen oder auch zu einer Reduzierung der Restschuld.

Wie komme ich zu einem Schuldenerlass?

Der Abbau von Schulden ist ein langwieriger Prozess, der professionell begleitet werden sollte. Das Aufsuchen einer Schuldnerberatung ist der erste und wichtigste Schritt in die richtige Richtung.

Sobald sich die Experten ein Bild von Ihrer Gesamtsituation verschafft haben, arbeiten sie gemeinsam mit Ihnen an einer individuellen Lösung. Dabei trägt die langjährige Erfahrung der sachverständigen dazu bei, mögliche Rückzahlungsraten zu reduzieren und so das bestmögliche Ergebnis für den Schuldner sicherzustellen.