Autoversicherung

Für jeden, der sich ein Fahrzeug anschafft, steht nach den Kauf auch die Frage nach der Autoversicherung an. Jedoch können Kfz-Besitzer auch jedes Jahr ihre bestehende Kfz-Versicherung wechseln. Stichtag hierfür ist immer der 30. November. Die Kosten der Versicherungen für Fahrzeuge in den letzten Jahren deutlich gesunken. Grund hierfür ist der hohe Wettbewerb der Versicherungen. Aus diesem Grund gehen Tausende von Fahrzeugbesitzern jedes Jahr auf die Suche nach einer neuen Versicherung. Jedoch sollte bei der Auswahl der geeigneten Autoversicherung nicht allein der Kostenfaktor ein Wechselgrund sein, denn es hat sich herausgestellt, das gerade nach einem Unfall die Leistungen, welche die Fahrzeugversicherung bietet, besonders wichtig sind, um den Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.

KFZ Haftpflichtversicherung

Unverzichtbar und vom Gesetz vorgeschrieben ist für jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung. Gesetzlich festgelegt ist in dieser, das sie Personenschäden mit einer Höhe von mindestens 7,5 Millionen Euro decken muss. Daneben muss sie auch Sachschäden bis zu mindestens 1,12 Millionen sowie Vermögensschäden von mindestens 50 000 Euro decken. Die meisten Versicherungen bieten beim Haftpflichtschutz den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz in ihren Grundtarifen an und meist sogar einen höheren Versicherungsschutz. Entscheidend bei der Haftpflicht ist, sich so hoch wie möglich zu versichern, denn der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz kann im Ernstfall sehr schnell aufgebraucht sein. Ein guter Tarif sollte deshalb mindestens 50 bis 100 Millionen Euro Deckungssumme enthalten.

KFZ Kasko Versicherungen

Durch die Haftpflichtversicherung in der Kfz-Versicherung sind nur Schäden an anderen Fahrzeugen, Personen oder Sachen geschützt. Das eigene Fahrzeug ist hiervon ausgenommen. Bei vielen Fahrzeugen kann jedoch die freiwillige Kaskoversicherung sinnvoll sein. Hier hat man die Wahl zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, welche entstanden sind durch

  • Diebstahl
  • Brand
  • Explosion
  • Stum, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Wildschäden durch Haarwild
  • Marderbiss
  • Glasbruch
  • Kurzschluss an Kabeln.

Erweitern lässt sich die Teilkasko auf

  • Schäden durch Tiere aller Art

Die Vollkaskoversicherung kommt auf für Schäden, welche entstanden sind durch

  • selbst verschuldete Unfälle
  • durch Vandalismus
  • durch alle Ursachen, welche in der Teilkasko enthalten sind.

Weitere Tarifmerkmale

Eine Autoversicherung bietet jedoch auch Optionen, welche nach der individuellen Situation sinnvoll sein können. Hierzu gehören unter anderem

  • der Rabattschutz zum Halten der Schadensfeiheitsklasse
  • die Fahrerschutzversicherung für Vielfahrer, welche keine Berufsunfähigkeitsversicherung und keine Unfallversicherung haben
  • erweiterte Wildschäden oder Schäden durch Tiere aller Art, welche auch aufkommt bei
  • Schäden mit Kühen oder Pferden
  • Insassen-Unfallversicherung, welche für Schäden an Mitfahrern aufkommt nach Unfallflucht des Unfallgegners
  • der Autoschutzbrief, mit dem man Hilfe nach einer Autopanne bekommt Fahrerunfallversicherung, welche für Schäden beim Fahrer aufkommt. Sie hängt von der gewählten Deckungssumme und vom Grad einer Individualität ab
  • freie Werkstattwahl für Besitzer von Fahrzeugen mit einer gültigen Herstellergarantie oder von Leasingfahrzeugen.

Wechsel der KFZ Versicherung

Der Wechsel der Kfz-Versicherung geschieht häufig, um die vorher gezahlten Beiträge zu mindern oder die Leistungen bei gleichen Beiträgen zu erhöhen. Für alle, die wechseln möchten, ist der 30.11. eines jeden Jahres der Stichpunkt, da bei den meisten Versicherungen das jeweilige Kalenderjahr gilt. Beachtet werden sollte, wenn andere Regelungen bei der Versicherung gelten. Kündigen kann man die Versicherung bei

  • fristgerechter Kündigung
  • Abmeldung des Fahrzeuges
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges
  • bei Betragserhöhung
  • nach Inanspruchnahme der Versicherung.

In den meisten Fällen kann ein formloses Kündigungsschreiben aufgesetzt werden. Es sollte den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer enthalten, das amtliche Kennzeichen, das Datum der Kündigung, die eigenhändige Unterschrift. Außerhalb der ordentlichen Kündigung auch der Kündigungsgrund.