Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung bietet sehr wichtigen Schutz für den Fall der Fälle. Hinterbliebene werden durch die Auszahlung der Versicherungssumme abgesichert. Damit ist diese Versicherung vor allem in Familien und bei größeren finanziellen Verpflichtungen, wie einer laufenden Finanzierung, dringend notwendig. Die gesetzlichen Leistungen sind sehr gering oder gar nicht vorhanden. Der Hinterbliebenenschutz ist mit einer Risikolebens-Versicherung gewährleistet und das zu niedrigen Beiträgen. Die finanzielle Existenz einer Familie, von sonstigen Angehörigen oder auch Geschäftspartnern ist gesichert.

Es gibt bei fast allen Anbietern zwei verschiedene Beiträge. Das eine ist der sogenannte Bruttobeitrag, das andere der Nettobeitrag auch Zahlbeitrag genannt. Kunden werden über die Überschussbeteiligung sofort an Gewinnen aus der Kapitalanlage beteiligt, so dass die Prämie oft sehr günstig ist. Eine Sofortgutschrift führt zum Nettobeitrag, der letztendlich gezahlt wird. Zudem wird bei der Beitragsermittlung nach Rauchern und Nichtrauchern unterschieden und gefährliche Hobbys wie Fallschirmspringen, Motorradfahren oder Tiefseetauchen können zu Zuschlägen führen.

Welche Versicherungssumme und Vertragsdauer sollte gewählt werden?

Zur dauerhaften Absicherung von Angehörigen sollte die Laufzeit einer Risikolebens-Versicherung möglichst lange gewählt werden. Bei Familien so lange, bis die Kinder ihre Ausbildung voraussichtlich beendet haben. Bei Kreditverpflichtungen sollte die Laufzeit der Versicherung auf den Kreditvertrag abgestimmt werden. Die Versicherungssumme muss ausreichen, um den laufenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Tipp: Oftmals bieten Versicherungen die Möglichkeit eine kurze Laufzeit zu wählen und diese ohne Gesundheitsprüfung zu verlängern. Damit kann ein niedriger Einstiegsbeitrag erzielt werden und später der Versicherungsschutz noch verlängert werden.

Grundsätzlich wird bei der Absicherung von Angehörigen das vier- bis fünffache des Jahreseinkommens empfohlen. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro des Versorgers, sollten wenigstens 200.000 Euro im Ernstfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden. Bei einem Kredit sollte die Versicherungssumme mindestens der Restschuld entsprechen.

Welche Leistungen bietet der Versicherungsschutz?

Die Kernleistung bei der Absicherung liegt auf der Auszahlung der vereinbarten Todesfallsumme an den Bezugsberechtigten. Dazu können allerdings noch weitere Bausteine als Extra mit vereinbart werden. Selbstverständlich kann über den Einbau einer Dynamik die Grundsumme angepasst werden. Viele Anbieter bieten als Option eine Unfall-Zusatzversicherung mit an. Bei plötzlichem Tod durch Unfall wird eine Extraleistung ausgezahlt. In anderen Fällen kann die Option einer Einmalzahlung für den Eintritt einer schweren Erkrankung wie Krebs oder Hirnschlag vereinbart werden.

Es sollte schon bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass es umfangreiche Nachversicherungsoptionen gibt. Lebenssituationen können sich schnell verändern und der ursprüngliche Versicherungsschutz ist nicht mehr ausreichend. Wenn zum Beispiel eine Baufinanzierung neu aufgenommen wird, steigt die Versorgungslücke. Mit einer Nachversicherungsoption kann die Versicherungssumme zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Die Auszahlung einer Risikolebens-Versicherung unterliegt grundsätzlich der Erbschaftssteuer. Hat der Versicherungsnehmer auf eigenen Namen die Versicherung abgeschlossen, dann fällt die Leistung in seinen Nachlass. Natürlich gelten die gesetzlichen Freibeträge in dem Rahmen, aber wenn diese überschritten werden, muss eine Steuer gezahlt werden. Um das zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass sich Partner gegenseitig versichern. Man spricht dann von einer Über-Kreuz-Versicherung. Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, fällt die Auszahlung nicht in den Nachlass.

Welche besonderen Gestaltungsformen gibt es?

Es gibt bei der Risikolebens-Versicherung oftmals besondere Konstrukte, die für bestimmte Zielgruppen interessant werden. Speziell für Baufinanzierer ist das Modell mit fallender Versicherungssumme konzipiert worden. Dabei fällt die ursprünglich vereinbarte Summe für den Todesfall jährlich ab. Es wird davon ausgegangen, dass über die Laufzeit der Bedarf sinkt, da das Darlehen sukzessive getilgt wird. Sinkt die Versicherungssumme, dann wird der Beitrag ebenfalls günstiger.

Mit einer verbundenen Risiko-Lebensversicherung können sich Eheleute oder andere Partnerschaften sinnvoll mit nur einem Vertrag gegenseitig absichern. Mit einem Beitrag werden zwei Personen für den Ernstfall versichert.