Geschenke von Arbeitgeber und Staat – Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Wie? Der Staat schenkt dir etwas?!

Wenn du jetzt denkst: „Das kann doch gar nicht sein, das gibt es doch sonst nicht!“, stehst du nicht alleine da. Auch ich konnte anfangs nicht so wirklich daran glauben. Aber mit der Arbeitnehmersparzulage hat dir der Staat eine Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen, Geld zu schenken.

Wie hoch dein Geschenk dabei ist, möchte ich dir im Verlaufe dieses Blogbeitrags noch näher bringen.

Zunächst müssen wir zwischen vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulage eine Unterscheidung finden!

Was sind denn diese vermögenswirksamen Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage überhaupt?

… dies sind freiwillige Zahlungen deines Arbeitgebers zusätzlich zu deinem Lohn, welche für deinen privaten Vermögensaufbau gedacht sind. Das bedeutet für dich, dass viele Arbeitgeber neben dem normalen Lohn auch noch diese sogenannten Leistungen zahlen, bis maximal 40 Euro, i.d.R. aber zwischen 15 und 30 Euro. 

Die Arbeitnehmersparzulage wiederum, ist dann die Zulage bzw. Förderung des Staates auf dein angespartes Vermögen. Doch dazu im Laufe des Artikels mehr.

Was kannst du nun mit diesen vermögenswirksamen Leistungen machen…?

… du kannst diese Leistungen in staatlich geförderte Produkte anlegen. Dies umfasst zum einen den Bausparvertrag, als auch einen Aktienfondssparplan. 
Hier hast du die Chance die staatlichen Zulagen zu beantragen. Für welches der beiden Produkte du dich entscheidest, hängt zum einen von deiner Risikoneigung, als auch deinen finanziellen Zielen, ab. In einem früheren Blogartikel bin ich schon einmal auf die vielen Vor- und Nachteile des Bausparvertrags eingegangen. (http://www.sparenmitkopf.de/blog/bausparen-lohnt-sich-das-ueberhaupt) 
Wenn du dir unschlüssig bist, ob du einen Bausparvertrag abschließen solltest oder nicht, empfehle ich dir eher einen Aktienfondssparplan.

Warum? – Weil du hier die Chance auf höhere Renditen, als beim Bausparvertrag hast! –

Welche staatliche Förderungen erhalte ich nun?

Auf die Anlage deiner vermögenswirksamen Leistungen, z.B. bei einem Sparplan für einen Aktienfonds, erhältst du vom Staat die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.

Bei einer Anlage in Aktien erhältst du dabei eine 20%ige Förderung auf deinen eingesparten Betrag, aber nur auf maximal 400 Euro Einzahlungen pro Jahr, d.h. für dich, eine maximale Förderung von 80 Euro.

Alternativ kannst du es natürlich auch in einen Bausparvertrag anlegen, dort erhältst du eine 9%ige Förderung auf einen Betrag von maximal 470 Euro Einzahlungen pro Jahr, das entspricht einem Zuschuss in Höhe von 43 Euro.

Diese staatliche Förderung erhältst du nach Beantragung im Rahmen deiner Steuererklärung. Dabei musst du die Anlage VL ausfüllen und mitschicken. Dies kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend machen, dass heißt, wenn du in den letzten Jahren vermögenswirksame Leistungen erhalten und keine Förderung beantragt hast, wird es höchste Zeit!

Wie bei allem, gibt es hier aber auch die zwei Seiten der Medaille…

… nicht jeder hat die Möglichkeit in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen und auch kannst du nicht jederzeit über dein Geld, samt Förderungen, verfügen.

Welche Bedingungen sind an die Arbeitnehmersparzulage gekoppelt?

Zum einen an eine Sperrfrist. Bei dem Aktienfondssparplan zahlst du sechs Jahre ein, hast eine Ruhepause von einem Jahr und kannst nach sieben Jahren frei über dein Geld verfügen.

Beim Bausparvertrag sparst du sieben Jahre an und kannst danach über dein eingespartes Geld verfügen und ggf. das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.

Solltest du dich entscheiden früher an dein Geld gehen zu wollen, verlierst du den Anspruch auf die staatliche Förderung. Dadurch, dass die Förderung erst am Ende ausgezahlt wird, hast du aber dabei keinen zusätzlichen Aufwand.

Auch hat nicht jeder Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Begünstigt werden Personen mit einem „geringeren“ Jahreseinkommen.

Die Einkommensgrenzen bei den Aktienfondssparplänen betragen 20.000 Euro/ 40.000 Euro, je nachdem ob du ledig oder verheiratet bist. 
Beim Bausparen sind die Einkommensgrenzen 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro.

Dabei handelt es sich weder um dein Brutto-, noch dein Nettoeinkommen, sondern um dein zu versteuerndes Jahreseinkommen, d.h. dein Bruttoeinkommen abzgl. Beiträge zur Sozialversicherung, Werbungskosten, ggf. Kinderfreibeträge u.ä.

Sofern du eine Steuererklärung machst, schau einmal auf den Steuerbescheid des letzten Jahres – dort ist der Betrag ausgewiesen.

Zum krönenden Abschluss möchte dir noch zwei kleine BONUSTIPPS mit auf den Weg geben…

…  wenn du an beiden staatlichen Zuschüssen interessiert bist, dann kannst du diese nutzen, auch wenn dir dein Arbeitgeber bspw. nur 15 Euro vermögenswirksame Leistungen im Monat zahlt. Bitte ihn einfach darum, einen Teil deines Gehalts in vermögenswirksame Leistungen umzuwandeln und gib ihm die Daten, wo das Geld hinüberwiesen werden soll.


Die meisten Arbeitgeber kommen dieser bitte nach, da für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Als kleines Beispiel: 
Du musst insgesamt in Bausparvertrag und Aktienfonds 870 Euro pro Jahr einsparen, um die volle Förderung (angenommen, du erfüllst alle Bedingungen) zu erhalten.

Das entspricht 72,50 Euro monatlich. Wenn dir dein Arbeitgeber nun 15 Euro vermögenswirksame Leistungen von sich aus zahlt, müsstest du ihn noch bitten 57,50 Euro von deinem Gehalt umzuwandeln. Denn es ist wichtig für die Förderung, dass das Geld von deinem Arbeitgeber überwiesen wird! 
Nun erhältst du die volle Förderung von 123 Euro jährlich!

Wenn du dich für die Anlage in Aktienfonds entschieden hast, empfehle ich dir die Anlage in einen ETF Fonds. Was das ganze ist und warum ich dir das empfehle, kannst du hier nachsehen.

Bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in einen ETF Fonds empfehle ich dir einmal bei deinem Broker zu schauen, ob dieser das anbietet, wenn du noch keinen hast, solltest du das auf deiner Prioritätenliste ganz nach oben schreiben! 😉

Beispielsweise bietet die ComDirect ein seperates Depot für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen an.