Baukindergeld – wie Sie die staatliche Eigenheimförderung beantragen und erhalten

Seit September 2018 können Sie als Unterstützung für Ihre Eigenheimfinanzierung Baukindergeld beantragen und erhalten pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich 1.200 Euro vom Staat geschenkt. Wir erklären, wie Sie den Antrag auf Baukindergeld stellen, worauf Sie achten sollten und welche Unterlagen Sie beim Antrag der staatlichen Förderung einreichen müssen.

BAUKINDERGELD – DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Familien mit Kindern können Baukindergeld beantragen, wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine eigengenutzte Immobilie kaufen oder bauen.Mit dem Baukindergeld gefördert wird nur der erstmalige Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.Über einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten Sie pro Kind jährlich 1.200 Euro Baukindergeld.Der Kaufpreis Ihrer Immobilie muss allerdings die Fördersummen übersteigen, die Sie im Rahmen des Baukindergeld erhalten.

BAUKINDERGELD – EMPFEHLUNGEN & TIPPS

Das Baukindergeld können Sie online bei der staatlichen KfW-Bank beantragen. Registrieren Sie sich einfach beim KfW-Zuschussportal.Für die Beantragung des Baukindergelds gilt eine Frist von sechs Monaten nach Einzug. Sie muss jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen.Unsere Empfehlung: Wenn Sie vorhaben eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen sollten Sie unbedingt Ihre Möglichkeiten vorab ausloten. Prüfen Sie, ob Sie einen Anspruch auf das Baukindergeld haben und beachten Sie den Förderzeitraum.

MIT STAATLICHER FÖRDERUNG ZUM EIGENHEIM – SO KLAPPT’S MIT DEM BAUKINDERGELD!

Knapper Wohn­raum und teure Mieten – ins­besondere in Ballungs­gebieten haben es vor allem Fa­mi­lien und Allein­er­ziehende schwer, eine geeignete und bezahl­bare Wohnung oder ein Haus zu finden. Der Traum vom Eigen­heim erspart die langwierige Suche nach einem Zu­hause zu fai­ren Mieten und sichert die Eigen­ständig­keit. Dank des Bau­kinder­gelds wird der Bau oder Kauf eines Eigen­heims jetzt mit einem neuen Förderprogramm vom Staat fi­nan­ziell unter­stützt. Pro Kind können Fa­milien über einen Zeit­raum von zehn Jahren jähr­lich 1.200 Euro erhalten. In diesem Rat­geber haben wir alles Wichtige rund um das neue Baukindergeld zusammen­gefasst . 

BAUKINDERGELD – VORAUSSETZUNGEN IM ÜBERBLICK

Familien und Allein­erzie­hende mit Kindern unter 18 Jahren, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erstmalig eine Immo­bilie kaufen oder bauen, kön­nen Ihren Traum vom Eigen­heim mit­hilfe des staat­lichen Bau­kinder­gelds ver­wirk­lichen. 

Wichtig: Wenn Sie als Antrags­steller das Bau­kinder­geld be­antragen, muss Ihnen die Immo­bilie zu mindestens 50 Prozent gehören. 

Besonders interessant ist an dieser Form des staatlichen Zu­schusses, dass Sie das Bau­kinder­geld in voller Summe behalten dürfen. Aller­dings gilt wie bei fast allen staatlichen Förder­programmen auch beim Bau­kinder­geld eine fest­gelegte Ein­kommens­ober­grenze: Nur wenn Ihr zu ver­steuerndes Ein­kommen unter 75.000 Euro plus jeweils 15.000 je Kind liegt, steht Ihnen das staatliche Extra-Geld zu. Ist Ihr zu ver­steuern­des Ein­kommen höher, haben Sie leider keinen An­spruch auf das Bau­kinder­geld. Die folgende Tabelle ver­an­schaulicht, wie viel Geld Sie pro Kind als  Unter­stützung für den Bau- oder Kauf Ihres Eigen­heims erhalten. 

ÜBERSICHT: SO VIEL BAU­KINDER­GELD IST DRIN

Anzahl der KinderBaukindergeld
pro Jahr
Baukindergeld 
in 10 Jahren
Höchstes zu ver­steuerndes Ein­kommen 
11.200 Euro12.000 Euro90.000 Euro
22.400 Euro24.000 Euro105.000 Euro
33.600 Euro36.000 Euro120.000 Euro
44.800 Euro48.000 Euro135.000 Euro

Eine Begrenzung der Wohn­fläche gibt es übrigens nicht. Es war zwar ursprüng­lich eine Begrenzung des Bau­kinder­geldes nach Wohn­fläche vorgesehen. Diese Ein­schränkung ist jedoch wieder gekippt worden.

Auf­passen müssen Sie aller­dings beim Kauf­preis Ihrer Immobilie: Um das Baukindergeld zu erhalten, darf der Kaufpreis ohne Erwerbs­neben­kosten für das Wohneigentum nicht niedriger sein, als die För­derung durch das Bau­kinder­geld.

Tipp: Sie sind sich nicht sicher, ob Ihnen das Bau­kinder­geld zusteht? Für Sie haben wir die wich­tigsten Kri­terien hier einmal zusammen­gefasst. Auf der Website der KfW können Sie eben­falls ganz einfach über den Schnell­check prüfen, ob Sie einen An­spruch auf das Bau­kinder­geld haben. Auch Ihre finanzierende Bank unterstützt Sie, wenn Sie die beste Verwendungsmöglichkeit für Ihr Baukindergeld wählen wollen. 

UNTER DIESEN BEDINGUNGEN ERHALTEN SIE BAUKINDERGELD

Sie haben mindestens ein Kind unter 18 Jahren.Sie erwerben zum ersten Mal eine Immobilie, deren Kosten die Fördersumme des Baukindergelds übersteigt.Sie bauen oder kaufen das Objekt zur Eigennutzung.Der Immobilienkauf oder -bau liegt zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021.Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind.

BAU­KINDER­GELD – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQS)

BAUKINDERGELD BEANTRAGEN – ABER WIE?

Ihr Bau­kinder­geld können Sie ganz einfach online über das KfW-Zuschussportal beantragen. Sobald Sie in Ihr Eigenheim eingezogen sind, können Sie sich hier registrieren. 

In wenigen Schritten haben Sie sich über die Platt­form der KfW regis­triert und können im An­schluss Ihren Antrag auf Bau­kinder­geld stellen. Im Antrag müssen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und die Anzahl Ihrer Kinder angeben. Ak­zep­tieren Sie außerdem die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) und lesen Sie die Datenschutzhinweise, bevor Sie Ihren Antrag abschicken. 

Natürlich muss die Zulassungs­stelle für das Baukindergeld auch noch Ihre Iden­ti­tät prüfen. Diese bestätigen Sie entweder per PostIdent- oder per VideoIdent-Verfahren. 

Der letzte Schritt ist besonders wichtig: Jetzt müssen Sie Ihre notwendigen Nachweise hochladen. Daraufhin erhalten Sie eine Förderzu- oder -absage. Waren Sie erfolgreich, wird Ihnen auch das Baukindergeld ausgezahlt werden.     

WANN MUSS ICH DEN ANTRAG AUF BAU­KINDER­GELD STELLEN?

Für alle Eigenheimbauer, die Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach dem 18. Sep­tember 2018 gebaut oder gekauft haben, gilt eine Frist von drei Monaten nach dem Einzug für die Antrags­stellung. Den Einzug müssen Sie mit einer gültigen und aktuellen Melde­bestätigung Ihres Bürger­amtes bestätigen. Vor Ihrem Einzug ist die Antragsstellung noch nicht möglich.

Erst wenn Sie alle Nach­weise erbracht haben, wird das Bau­kinder­geld an Sie aus­gezahlt.

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGEN SIE FÜR DEN ANTRAG AUF BAUKINDERGELD?

Um Baukindergeld zu beantragen, benötigen Sie eine Melde­bestätigung zum Nach­weis der Selbst­nutzung, die not­wen­digen Ein­kommens­steuer­bescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung sowie einen Grund­buch­aus­zug als Nach­weis über den Eigen­tums­erwerb. 

Wenn Sie also im Jahr 2019 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, müssen Sie die Einkommensnachweise aus den Jahren 2016 und 2017 einreichen. Der Durchschnitt des Einkommens aus diesen beiden Jahren gilt als Grundlage für Prüfung, ob Sie ein Anrecht auf Baukindergeld haben.

Tipp: Oft dauert es einige Zeit, bis die Grundbuchämter, um Sie als Eigentümer in das Grundbuch einzutragen und Ihnen den entsprechenden Nachweis zur Verfügung zu stellen. Deshalb reicht es in der Regel, wenn Sie den Nachweis zur Ein­tragungs­vor­merkung Ihrem Antrag beifügen. 

WAS PASSIERT MIT DEM BAUKINDERGELD BEI IMMOBILIENVERKAUF?

Ver­kaufen Sie Ihr gefördertes Eigen­heim, erhalten Sie kein Bau­kinder­geld mehr. Allerdings müssen auch nicht die bereits bezogene Summe zurück­zahlen.  

WIE LANGE KÖNNEN SIE BAU­KINDER­GELD BE­AN­TRAGEN?

Das Bau­kinder­geld ist derzeit eine befristete Förder­aktion, die von der Bundes­regierung bis Ende 2020 läuft. Selbst­ver­ständlich er­halten Sie auch nach 2020 im Rahmen des Aus­zahl­planes die Ihnen zustehende För­derung, wenn Sie den An­trag auf Bau­kinder­geld vor dem 31. März 2021 gestellt haben. Planen Sie Ihren Traum vom Eigen­heim erst nach diesem Datum zu ver­wirk­lichen, müssen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung ohne die staatliche För­derung kaufen be­ziehungs­weise bauen. 

UNTER­SCHEIDET SICH DAS BAU­KINDER­GELD JE NACH BUNDES­LAND?

Das Bau­kinder­geld gilt für alle Bundes­länder. Wenn Sie in Bayern ein Haus bauen wollen, können Sie sogar noch mehr Bau­kinder­geld bekommen. Denn der Frei­staat ver­teilt ein sogenanntes Bau­kinder­geld Plus, womit die jähr­liche För­derung pro Kind von 1.200 Euro auf 1.500 Euro erhöht wird. 

Tipp: In Bayern haben Sie außer­dem ein An­recht auf die Eigen­heim­bau­zulage von ein­malig 10.000 Euro, die un­abhängig vom Bau­kinder­geld sowohl Familien, als auch kinder­losen Paaren und Singles zusteht. 

WIE WIRD DAS BAUKINDERGELD AUSGEZAHLT?

Nach der erfolgreichen Prüfung Ihres An­rechts auf Bau­kinder­geld, wird die erste Rat auf Ihr Konto als An­trags­steller überwiesen. In der Bestätigung über das Bau­kinder­geld ist der Aus­zahlungs­termin fest­gehalten. Die weiteren Raten werden in den weiteren neun Jahren der Förderung jährlich auf Ihr Konto gezahlt, solange Sie die Im­mobilie nicht vor­zeitig ver­kaufen.   

KOSTEN BEIM IMMOBILIENKAUF – DAS SOLLTEN SIE BEACHTEN

Wenn Sie planen, eine Immobi­lie zu kaufen oder ein Haus zu bauen, dann sollten Sie die Kosten genau im Blick haben. Ver­schaffen Sie sich auf jeden Fall vorab einen Überblick über die an­fallenden Kos­ten.

In Deutsch­land fallen unter anderem verhältnis­mäßig hohe Kauf­neben­kosten an: Sie sollten mit bis zu zwölf Prozent der Kaufsumme für die Neben­kosten rechnen. Diese müssen bei einer Bau­finan­zierung oft als Eigen­kapital vor­handen sein.

Das Eigen­kapital wird dann zunächst für die Maklercourtage, für Notar- und Grund­buch­kosten sowie eine zusätzliche Grunderwerbssteuer verwendet. Wie hoch die Kauf­neben­kosten bei Ihnen ausfallen, hängt übrigens stark von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Immobilie erwerben. Unter Umständen kann also der Hausbau in einem angrenzenden Bundesland sinnvoll sein.

FAZIT: FÜR WEN LOHNT SICH DAS BAU­KINDER­GELD?

Das Bau­kinder­geld lohnt sich definitiv, wenn Sie ohnehin vor­haben, bis 2020 ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen. Denn mit dem Zusatz­geld vom Staat können Sie Ihre Bau­finanzierung zum Beispiel früher tilgen und müssen effektiv weniger Geld in­ves­tieren, um sich Ihren Traum von der eigenen Im­mobilie zu verwirklichen. Aller­dings sollten Sie nicht um des Bau­kinder­gelds Willen allein eine Immobilie zur Eigen­nutzung erwerben – diese Rechnung geht aufgrund horrender Immobilien­preise insbesondere in Ballungs­gebieten nicht auf.

Tipp: Neben dem Bau­kinder­geld bietet die KfW weitere Förder­programme an, die im Einzel­fall für Sie in­teressant sein können. Eine Kom­bi­nation aus KfW-Förderung und Bau­kinder­geld ist nämlich problem­los mög­lich.

BAUKINDERGELD BEANTRAGEN – DAS SOLLTEN SIE TUN

1Wenn Sie ein Anrecht auf Baukindergeld haben, sammeln Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.2Stellen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau den Antrag auf das Baukindergeld.3Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie über einen Zeitraum von zehn Jahren finanzielle Unterstützung für Ihr Eigenheim vom Staat.