Außergerichtlicher Schuldenvergleich: Was Sie unbedingt beachten sollten!

Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich kommt immer dann infrage, wenn Schuldner zahlungsunfähig sind, also die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht mehr vollständig erfüllen können. Er ist eine Alternative zu einem Insolvenzverfahren, an dem zwingend ein Gericht beteiligt ist.

In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Erfahren Sie, worum es sich bei einem außergerichtlichen Schuldenvergleich handelt, was ihn von einem Insolvenzverfahren unterscheidet, wann und für wen er sich lohnt und wie er vorbereitet sowie beantragt wird.

Inhalte dieser Seite

1. Was ist ein außergerichtlicher Schuldenvergleich?
2. Außergerichtlicher Schuldenvergleich oder Insolvenzverfahren?
3. Wann lohnt sich ein außergerichtlicher Schuldenvergleich?
4. Für wen lohnt sich ein außergerichtlicher Schuldenvergleich?
5. Wie wird ein außergerichtlicher Schuldenvergleich vorbereitet und beantragt?
Fazit

1. Was ist ein außergerichtlicher Schuldenvergleich?

Mit einem außergerichtlichen Schuldenvergleich können sich Verbraucher schnell und einfach von einer Schuldenlast befreien, die sie nicht mehr in voller Höhe begleichen können. Im juristischen Sinne handelt es sich dabei um einen zivilrechtlichen Erlassvertrag, den Schuldner und Gläubiger miteinander schließen.

Aufgrund der gesetzlich garantierten Vertragsfreiheit und Privatautonomie bleibt die konkrete Ausgestaltung eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs den beiden Vertragsparteien überlassen, solange gesetzliche Verbote berücksichtigt werden.

Mit einem solchen Vergleich ist in der Regel ein erheblicher Schuldenerlass verbunden. Üblich ist, dass die Gläubiger auf 70 bis 80 Prozent ihrer ursprünglichen Forderung verzichten.

2. Außergerichtlicher Schuldenvergleich oder Insolvenzverfahren?

Durch einen außergerichtlichen Schuldenvergleich ist eine schnelle, unbürokratische und diskrete Entschuldung möglich. In der Regel dauert es bis zum Abschluss des Vertrages nur wenige Wochen, zum Teil ist die Entschuldung auch innerhalb weniger Tage möglich.

Im Vergleich hierzu ist eine Verbraucherinsolvenz ein langfristiges, aufwändiges und teures Verfahren, das für den Schuldner zudem mit strikten Auflagen verbunden ist. Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich lässt sich dagegen oft so ausgestalten, dass der Schuldner seinen bisherigen Lebensstandard weitgehend halten kann.

Auch für die Gläubiger ist ein außergerichtlicher Schuldenvergleich oft mit Vorteilen verbunden. Zwar verzichten sie dabei auf einen Teil ihrer Forderungen, jedoch können sie für den vertraglich vereinbarten Restbetrag mit weitgehend sicherem Zahlungseingang rechnen.

Bei Privatinsolvenzen sieht es häufig anders aus. Statistiken weisen aus, dass die finanzielle Befriedigungsquote der Gläubiger bei Insolvenzverfahren bei etwa fünf Prozent liegt.

Falls die Schuldner über ein Arbeitseinkommen oder verwertbares Vermögen verfügen, werden diese Werte oft durch das Insolvenzverfahren sowie die Kosten für den Insolvenzverwalter aufgezehrt. Bei vielen Privatinsolvenzen müssen Gläubiger damit rechnen, keinerlei Rückzahlungen ihrer Forderungen zu erhalten.

3. Wann lohnt sich ein außergerichtlicher Schuldenvergleich?

Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich lohnt sich immer dann, wenn auf Seiten des Schuldners noch Einkommen und Vermögenswerte vorhanden sind, um einen Teil der offenen Forderungen zu begleichen.

Je nach der persönlichen Situation des Schuldners und der Schuldenhöhe ist es möglich, den Vergleich durch sofortige Entschuldung – also eine Einmalzahlung – oder auf der Basis von monatlichen Raten zu gestalten. Infrage kommt auch eine Kombination aus Einmalzahlung und Monatsraten.

4. Für wen lohnt sich ein außergerichtlicher Schuldenvergleich?

Am schnellsten lässt sich ein außergerichtlicher Schuldenvergleich realisieren, wenn den Gläubigern zum Forderungsausgleich eine Geldsumme angeboten werden kann, deren Höhe über der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegt.

Alternativ akzeptieren Gläubiger jedoch in der Regel auch Ratenzahlungen aus dem nichtpfändbaren Einkommen des Schuldners. Als Faustregel kann gelten, dass die angebotene Rückzahlungssumme bei einem Vergleich höher sein sollte, als der Betrag, mit dem die Gläubiger bei einer Privatinsolvenz rechnen können.

Wichtig ist vor allem, dass die vertraglich vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten tatsächlich auf Dauer eingehalten werden.

Wenn dies absehbar nicht möglich ist, empfiehlt sich anstatt eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches die Einleitung des Insolvenzverfahrens.

5. Wie wird ein außergerichtlicher Schuldenvergleich vorbereitet und beantragt?

Um einen außergerichtlichen Schuldenvergleich in die Wege zu leiten, sollten Sie sich schon in der Vorbereitungsphase professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Schuldnerberater suchen.

Ihren Gläubigern senden Sie damit ein wichtiges Signal, dass Sie es ernst mit Ihrem Bemühen um eine Entschuldung meinen. Außerdem wird Ihr Anwalt dafür sorgen, dass der Vertrag über den außergerichtlichen Schuldenvergleich zu für Sie möglichst günstigen Konditionen abgeschlossen wird.

Die Vorbereitung und der Abschluss des Vertrages laufen wie folgt ab:

  1. Zusammen mit Ihrem Schuldnerberater erfassen Sie alle Ihre Gläubiger und ermitteln die exakte Schuldenhöhe
  2. Anschließend entscheiden Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebens- und Einkommenssituation, welchen Anteil dieser Schulden Sie begleichen können, ob eine Einmalzahlung möglich ist und/oder welche monatlichen Raten für Sie realistisch sind
  3. Sie stellen alle bisherigen Schuldenrückzahlungen ein. Für laufende Zahlungen eröffnen Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank, um Kontopfändungen zu vermeiden
  4. Ihr Schuldnerberater schreibt alle Ihre Gläubiger an und unterbreitet Ihnen ein Angebot für den Vergleich. Falls dieses nicht direkt akzeptiert wird, führt er die Verhandlungen mit den Gläubigern, um eine Lösung zu erzielen. Außerdem entlastet er Sie, indem er die gesamte Gläubigerkorrespondenz in Ihrem Namen führt.
  5. Sobald mit Ihren Gläubigern eine Einigung erzielt wurde, kann der Vertrag über den Vergleich geschlossen werden

Fazit

Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Entschuldung. Sie können damit rechnen, dass die von Ihnen zu zahlende Restschuld bei einem Vergleich nur noch 70 bis 80 Prozent der ursprünglichen Forderung beträgt.