ABZÜGE bei deiner BU-Rente – Steuer, Krankenversicherung & Co.

Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherungen hast, dann hast du schon mal vieles richtig gemacht. Wenn nicht, dann helfe ich dir gerne weiter.

Welche Abzüge kommen nun aber eigentlich im Falle der Berufsunfähigkeit auf dich zu? Wie sieht es mit Steuer, Krankenversicherung und Co. genau aus? Was geht hier noch ab von deiner Berufsunfähigkeitsrente?

1. Steuern

Ja nachdem, wie du deine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, also quasi in welcher Schicht, unterscheidet sich die Besteuerung deiner Berufsunfähigkeitsrente bei der Auszahlung.

2. Krankenversicherungsbeiträge auf private Berufsunfähigkeitsversicherungen

Privat krankenversichert:

Wenn du privat krankenversichert und nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, ist die Frage nach weiterer Beitragszahlung relativ einfach zu beantworten: Auch wenn du berufsunfähig bist, musst du die Beiträge zu deiner privaten Krankenversicherung in voller Höhe weiterzahlen.

Eine Änderung kann es lediglich für die Krankentagegeldversicherung geben: Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist, nach der Definition des Krankentagegeldversicherers, ein Grund für den Versicherer, das Versicherungsverhältnis zu beenden. Entsprechend musst du auch keine Beiträge mehr zahlen.

Kleiner Tipp hierzu: Wandele die Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaft um. Dadurch kannst du den Versicherungsschutz wieder aufleben lassen, wenn du nur vorübergehen berufsunfähig sein solltest.

Gesetzlich krankenversichert:

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es mit der weiteren Beitragszahlung (Krankenversicherung & Pflegepflichtversicherung) bei Berufsunfähigkeit aussehen könnte.

Wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde, ist die BU-Rente in voller Höhe beitragspflichtig. Der Krankenversicherungsbeitrag wird hier dann direkt von der Berufsunfähigkeitsrente abgezogen.

Wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung über einen privat abgeschlossenen Vertrag abgeschlossen wurde, führt die Krankenkasse eine so genannte Statusprüfung durch:

Entweder wirst du als versicherungspflichtiges Mitglied eingestuft, dann brauchst du keine Beiträge auf die Berufsunfähigkeitsrente zahlen.

Oder aber die Krankenkasse stuft dich als freiwilliges Mitglied ein, dann können auch auf die Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeiträge mit dem vollen Beitragssatz fällig werden.

Ob du in das eine oder das andere eingestuft wirst, hängt unter anderem davon ab, ob du zusätzlich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst (Erwerbsminderungsrente z.B.) und wie hoch deine Gesamteinnahmen sind, neben der Berufsunfähigkeitsrente.

3. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsrente besteht keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.

4. Kürzung der Berufsunfähigkeitsrente durch Leistungen aus der Sozialversicherung ?

Beziehst du eine private Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitig Leistungen aus der Sozialversicherung, wie z.B.

  • Krankengeld durch die Krankenkasse
  • Arbeitslosengeld
  • Erwerbsminderungsrente,

so kann weder der BU-Versicherer noch die Sozialversicherung die Leistung kürzen, selbst wenn du in Summe beider Leistungen monatlich mehr Einkommen hättest als zu der Zeit, als du noch regelmäßig gearbeitet hast.

Warum ist das so?

Das so genannte Bereicherungsverbot ist ein Grundsatz in der Schadenversicherung, nach dem die gezahlte Entschädigung nicht höher sein darf als der Schaden selbst (findest du im Paragraf 200 VVG).

Eine Schadenversicherung dient also immer einer konkreten Bedarfsdeckung.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber eine Summenversicherung.

Das bedeutet, dass im Schadenfall die vereinbarte Versicherungssumme (Berufsunfähigkeitsrente) genau die zu zahlende Versicherungsleistung darstellt

Es muss also kein direkter Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und deinem Schaden als Versicherter bestehen. Somit kann es auch kein Bereicherungsverbot geben.

Wichtig:

Lediglich die Grundsicherung und das Arbeitslosengeld II als so genannte nachschüssige Leistungen können gekürzt werden. Beachte dies bitte vor allem bei der Wahl der Höhe deiner Berufsunfähigkeitsrente. Ist diese zu niedrig (sollte über 1.000€ liegen) angesetzt und du fällst deshalb später mal in die Grundsicherung, dann hast du quasi die ganze Zeit Beiträge umsonst gezahlt, da die Berufsunfähigkeitsrente hier dann angerechnet wird auf die Grundsicherung.