Neues Rentenpaket 2019 beschlossen

Das große Problem der gesetzlichen Rentenversicherung ist bekannt: Der demographische Wandel. Auf immer mehr Rentenbezieher kommen immer weniger Beitragszahler. Die Finanzierung wird dadurch sehr problematisch. Das neue Rentenpaket von der CDU/CSU und der SPD bzw. von Hubertus Heil (SPD, Sozialminister),  beinhaltet einige Verbesserungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Reformen im neuen Rentenpaket betreffen 1. die Mütterrente, 2. die Erwerbsminderungsrente. 3. sollen die Rentenhöhe und Beiträge stabilisiert werden und 4. sollen Geringverdiener von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden.

Darüber hinaus soll mit dem neuen Rentenpaket auch der Arbeitslosenversicherungsbeitrag gesenkt werden. Das Vorhaben soll bis 2025 ca. 32 Milliarden Euro Kosten. 

  1. Die Mütterrente im neuen Rentenpaket

Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden bislang bei der Berechnung der Rente gegenüber denen, welche ihre Kinder nach 1992 geboren haben, benachteiligt. Pro Jahr, welches man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, also quasi arbeitet, erhält man einen Rentenpunkt, die dann später summiert werden und woraus dann die Rentenhöhe berechnet wird.

Natürlich spielen bei der Berechnung noch weitere Faktoren eine Rolle: Mütter bekommen für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, pro Kind drei Erziehungsjahre angerechnet und somit 3 Rentenpunkte. Das war so und das wird auch so bleiben.

Allerdings haben Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, pro Kind bislang nur zwei Rentenpunkte angerechnet bekommen. Durch das neue Rentenpaket bekommen sie für jene nun zumindest einen weiteren halben Rentenpunkt pro Kind angerechnet, sodass sie nun 2,5 Rentenpunkte pro vor 1992 geborenem Kind bekommen. Ein Rentenpunkt beträgt im Osten 30.69€, im Westen 32,03€ (Stand Juli 2018).

Die Reform der Mütterrente ist der teuerste Teil des Rentenpakets und kommt auf rund sieben Millionen Müttern zugute.

  1. Die Erwerbsminderungsrente

Auch bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente soll etwas zugunsten der Bezieher im neuen Rentenpaket 2019 verändert werden. Die Erwerbsminderungsrente hat bekanntlich ja sowieso sehr strenge Regelungen.

Auf jeden Fall ist die Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen sehr gering. So gering, dass 14,7% der Erwerbsminderungsrente-Empfänger 2016 Grundsicherung bezogen, da in diesen Fällen selbst der Staat einsieht, dass die Erwerbsminderungsrente alleine noch lange nicht zum Leben ausreicht.

Die Verbesserung durch das Rentenpaket sieht wie folgt aus: Bislang hat man die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als wenn der Betroffene bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet (und eingezahlt) hätte. Zukünftig soll das aktuelle Regelrenteneintrittsalter (aktuell 67) zu Grunde gelegt werden, wodurch sich die Erwerbsminderungsrente erhöht, da somit quasi mehr Beitragsjahre vorliegen.

  1. Rentenpaket sorgt für Stabilisierung des Rentenniveaus

Die sogenannte “doppelte Haltelinie“ im neuen Rentenpaket soll dafür sorgen, dass das Rentenniveau (soll viel % bekommst du von deinem Bruttolohn als Rente) bis 2025 bei 48% gesichert wird. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung soll bis 2025, von heute 18,6%, auf maximal 20% steigen. Diese beiden Werte sind zwei der drei “Stellschrauben“ der gesetzlichen Rentenversicherung. Die dritte ist das Renteneintrittsalter. Zur finanziellen Unterstützung dieses Vorhabens soll ein milliardenschwerer Fonds eingerichtet werden.

  1. Entlastung von Geringverdienern im Rentenpaket („Midi-Jober“)

Durch das Rentenpaket der großen Koalition, muss zukünftig erst ab einem Einkommen von 1.300€ der volle Sozialbeitrag gezahlt werden. Bislang lag die Grenze bei 850€. Außerdem sollen Versicherte nach 35 Beitragsjahren (darunter fallen auch Kindererziehungszeiten oder Phasen, in denen man Angehörige gepflegt hat), eine Grundrente erhalten, welche 10% über der Grundsicherung liegt.

Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages

Der Beitrag der Arbeitslosenversicherung soll 2019 durch das neue Rentenpaket von aktuell 3% auf 2,5% gesenkt werden. Dadurch wird der Sozialbeitrag (Beiträge zu allen gesetzlichen Versicherungen) erst mal geringer, was sich aber wieder aufheben würde, wenn der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt, was absehbar ist. Auch wenn er nur auf 20% steigt.

Gute Ansätze, aber…

lösen werden sie die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig nicht. Zumal die Maßnahmen nur die Entwicklung bis 2025 berücksichtigen und nicht die Zeit danach, welche die noch viel größere Herausforderung ist. Allerdings will ich das Rentenpaket 2019 der großen Koalition nicht per se schlecht reden, denn was mir sehr gut gefällt ist, dass die Reformen hier, neben natürlich allen in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten, vor allen Müttern, Erwerbsgeminderten und Geringverdienern zu Gute kommen.

Außerdem werden hier, zum Beispiel durch die Errichtung des Fonds zur Finanzierung der Rentenkasse, möglicherweise Fundamente für die Bewältigung der heute schon deutlichen Herausforderungen der gesetzlichen Rente gelegt. Die Effizienz steht auf einem anderen Blatt (Kosten: 32 Milliarden Euro).