4 Fakten zu Medienspiegel & Lizenzrecht, die Sie unbedingt kennen sollten

„Ach, den Pressespiegel erstellen wir doch selbst – und der ist ja doch nur für den internen Gebrauch“ oder „Wir haben nur so wenige Artikel, da betrifft uns das Lizenzrecht doch gar nicht“, so oder ähnlich denken vielleicht viele Unternehmen und verletzen damit aus Unwissenheit grundlegende lizenzrechtliche Regularien. Damit Ihnen genau das nicht passiert, beantworten wir in unserer neuen Reihe in loser Reihenfolge die wichtigsten Fragen zum Thema Medienspiegel & Lizenzrecht.

  1. Wann muss ich meinen (digitalen) Pressespiegel überhaupt lizenzieren?Für einen digitalen Pressespiegel fallen immer dann Lizenzgebühren an, wenn er a) Artikel aus Printmedien beinhaltet oder wenn Sie b) Beiträge aus Onlinemedien im Volltext (anstelle eines kurzen Textausrisses und einer Verlinkung auf die Originalquelle) in Ihren Medienspiegel einstellen. Ob Sie die Artikel dabei selbst scannen, über einen Dienstleister beziehen oder (bei Beiträgen aus Onlinemedien) durch eigene Screenshots erstellen, spielt dabei keine Rolle. Und auch wenn Sie den Medienspiegel nur mit wenigen Kollegen teilen oder er nur wenige Beiträge umfasst, fällt Ihr Pressespiegel unter das Lizenzrecht. 
  2. Wie hoch werden die Lizenzkosten für meinen Pressespiegel sein?Die Höhe der Lizenzkosten legen die Verlage fest. Es kann daher sein, dass der eine Artikel etwas teurer ist, der andere etwas günstiger. Unabhängig davon richtet sich die Höhe der Lizenzkosten pro Artikel jedoch nach der Anzahl der Leser. Das heißt, wenn bei Ihnen nur 5 Personen den Medienspiegel lesen, sind die Gebühren geringer als wenn Sie den Medienspiegel mit 50 Personen teilen. Darüber hinaus spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob Sie die Artikel viele Jahre in einem Archiv speichern möchten oder ob es Ihnen reicht, wenn Sie die nächsten 12 Monate Zugriff darauf haben. Bei 10 Lesern und einem Archivrecht für ein Jahr betragen die Lizenzen für die meisten Artikel derzeit 3,07 € 
  3. Wo kann ich meine Artikel lizenzieren?Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Stellen, die die Lizenzierung von Artikeln in Pressespiegeln ermöglichen können: Das ist zum einen die 1958 gegründete VG Wort und zum anderen die 2001 ins Leben gerufene Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG). Wie sich die beiden Gesellschaften unterscheiden und wo ihre jeweiligen Schwerpunkte liegen, stellen wir auf unserem Blog noch einmal gesondert vor.  Allgemein gilt: Für die Lizenzierung der Artikel Ihres digitalen Pressespiegels wird in den meisten Fällen die PMG zuständig sein. Voraussetzung für jede Lizenzierung ist dementsprechend ein Vertrag mit der PMG auf dessen Basis Ihre Artikel dann lizenziert werden.Um die bürokratischen Hürden für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten, übernehmen wir für alle unsere Kunden das Lizenzmanagement und beraten sie umfassend zu spezifischen Fragen, wie zum Beispiel Bild-Lizenzen oder den Rechtekauf, um den Medienspiegel im Intranet anzubieten. 
  4. Unser Medienspiegel enthält auch Beiträge aus internationalen Quellen – muss ich diese auch lizenzieren?Da fast alle Länder inzwischen ein Gesetz erlassen haben, das die Lizenzierung von Print- und vollständigen Onlineartikeln regelt, müssen Sie auch Beiträge aus internationalen Quellen lizenzieren. Wie hoch die jeweiligen Beiträge sind, hängt dabei von den länderspezifischen Bestimmungen ab und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Ein besonders strenges Lizenzrecht haben neben Deutschland vor allem Großbritannien, Norwegen und Schweden. In anderen Ländern, darunter zum Beispiel viele afrikanische Staaten, befindet sich das Lizenzrecht erst im Aufbau, so dass es oft noch keine einheitlichen Lizenzgebühren gibt.