Private Krankenversicherung für Beamte | Einfach erklärt!

Man hört ja immer wieder, die private Krankenversicherung für Beamte sei die “Beamtenversicherung“ schlechthin oder “für Beamte lohnt sich nur die private Krankenversicherung“. Aber ist da überhaupt was dran und wenn ja, wieso ist das so? Das und noch einiges mehr über die Private Krankenversicherung für Beamte erfährst du in diesem Beitrag.

Der Dienstherr unterstützt die private Krankenversicherung für Beamte

Wenn sich ein Beamter privat kranken versichert, hat er Anspruch auf eine Beihilfe von seinem Dienstherrn, welche in der Regel 50% der anfallenden Krankheitskosten abdeckt. Dabei variieren die Höhe und die umfassten Leistungen von Bundesland zu Bundesland stark. Die Krankenversicherung deckt dann also nur noch die restlichen 50% ab. Bei Beamten mit zwei oder mehr Kindern erhöht sich die Beihilfe auf 70%, genauso wie im Falle der Pensionierung, unabhängig von der Anzahl der Kinder. In diesen Fällen trägt die private Krankenversicherung nur noch 30% der Krankheitskosten. Da die Versicherung die Beihilfe also nur ergänzt und nicht die gesamten Krankheitskosten alleine tragen muss, sind die Beiträge auch dementsprechend gering. Auch die Leistungen sind in der Regel besser, als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), beispielsweise sind der Anspruch auf Chefarztbehandlung oder auf Zweibettzimmer im Krankenhaus enthalten. Diese Leistungen sind in der PKV aber nur enthalten, wenn sie in der Beihilfe auch enthalten sind, da die PKV ja nur die Übernahme der Krankheitskosten ergänzt, welche auch durch die Beihilfe übernommen werden. Sind diese Leistungen jedoch nicht enthalten, sondern deckt die Beihilfe nur Grundleistungen ab, so deckt auch die PKV nur Grundleistungen ab. Für diesen Fall gibt es aber spezielle Beihilfeergänzungstarife, welche dann Leistungen darüber hinaus gewähren.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte viel zu teuer

Beamte haben auch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Dann müssen sie allerdings den gesamten Beitrag alleine tragen, da sie den Anspruch auf Beihilfe verlieren. Das bedeutet Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zuzüglich Zusatzbeitrag der Krankenkasse müssen vom Beamten bezahlt werden, was sich auf ca. 15,5% des Bruttoeinkommens summieren kann. Hinzukommt, dass es nicht nur teurer ist, sondern auch dass die Leistungen in der GKV schlechter sind, als in der PKV. So leistet die GKV wie oben schon angesprochen, nicht für Chefarztbehandlungen oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Auch Zahnbehandlungen sind in der GKV nicht abgedeckt. Der Beihilfeanspruch geht aber nicht unbedingt ganz verloren. Zusatzleistungen wie beispielsweise Zahnersatz können noch durch Beihilfe gedeckt werden, sofern dies im jeweiligen Bundesland vorgesehen ist.

Es gibt allerdings auch Fälle in denen es sich für einen Beamten lohnt der GKV beizutreten. Zum Beispiel, wenn ein Beamter durch Vorerkrankungen in der PKV hohe Beiträge zahlen muss, es zu Leistungsausschlüssen kommt oder er sogar komplett abgelehnt wird. Auch wenn ein Beamter viele Kinder hat kann es sich lohnen, da diese in der GKV kostenlos mitversichert sind, während in der PKV zusätzliche Verträge geschlossen werden müssen. Allerdings beginnt zum 1. August 2018 die Öffnungsaktion für Beamte in der PKV, wodurch es unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zu Ablehnungen und Leistungsausschlüssen kommt und auch Risikozuschläge auf 30% begrenzt sind. Dies kann durchaus dazu führen, dass sich die private Krankenversicherung für einen noch größeren Teil der Beamten lohnt, als es heute sowieso schon der Fall ist.

Eine Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung für Beamte in die GKV ist für einen Beamten ohne weiteres nicht möglich. Es ist aber nicht ausgeschlossen. So kann ein ehemaliger Beamter, der nun einem ganz normalen Angestelltenverhältnis nachgeht (und deshalb wieder sozialversicherungspflichtig ist) und sein Alter unter 55 Jahren liegt, zurück in die GKV wechseln.

Auch Angehörige haben Anspruch auf Beihilfe

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben, wenn sie nicht durch ein Angestelltenverhältnis in der GKV pflichtversichert sind oder sich ihr Jahreseinkommen unter der Grenze von 17.000€ befindet (Einkommensgrenze weicht je nach Bundesland ab), einen Anspruch auf Beihilfe und zwar beträgt diese hier 70%.

Auch Kinder können Beihilfe erhalten, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Hier beträgt sie sogar 80% der anfallenden Krankheitskosten.

Der restliche Teil der Kosten, wird hier dann genau wie bei Beamten durch eine private Krankenversicherung gedeckt.

Private Krankenversicherung auch für Referendare und Heilfürsorge-Berechtigte

Referendare haben zunächst die Möglichkeit, falls sie noch nicht den Status des “Beamten auf Widerruf“ zugesprochen bekommen haben, eine Anwartschaft abzuschließen, da sie dann noch keinen Beihilfeanspruch haben. Das bedeutet, sie legen schon eine Gesundheitsprüfung ab und zahlen sehr geringe Beiträge. Werden sie dann später verbeamtet und erlangen einen Beihilfeanspruch, so geht die Anwartschaft in einen normalen privaten Krankenversicherungstarif über. Bis dahin sind sie gesetzlich versichert. Der Vorteil dabei ist, dass man sich durch die Anwartschaft ein jüngeres Eintrittsalter gesichert hat und der Beitrag zur späteren privaten Versicherung somit geringer ist. Auch ist beim Übergang in den Krankenversicherungstarif keine erneute Gesundheitsprüfung fällig, was auch von Vorteil ist, da sich der Beitrag erhöhen würde, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten zwischenzeitlich verschlechtert hätte und dies bei einer erneuten Gesundheitsprüfung rauskommen würde.

Beamten-Anwärter (Beamte auf Widerruf) haben normalerweise schon einen Beihilfeanspruch (evtl. mit einigen Einschränkungen) und können dann schon einen normalen Tarif in der PKV abschließen.

Heilfürsorge-Berechtigte benötigen ebenfalls eine Anwartschaft. Heilfürsorge-Berechtigte sind zum Beispiel Feuerwehrleute, Soldaten und Polizisten. Sie brauchen während ihrer aktiven Dienstzeit keine Krankenversicherung, da sie eine Heilfürsorge bekommen, welche 100% der Krankheitskosten übernimmt. Sie benötigen die Versicherung erst für die Zeit nach ihrer Dienstzeit, beispielsweise für die Pensionierung (Ruhestand).

Aber auch hier gibt es ja nach Bundesland Unterschiede. Zum Teil besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge nur während der Ausbildung und danach entsteht ein Beihilfeanspruch und mit diesem wird dann die passende private Krankenversicherung benötigt.

Fazit

Die Beamten machen tatsächlich den größten Teil der Versicherten in der privaten Krankenversicherung aus. Das wundert aber auch nicht wirklich, da sie in der privaten Krankenversicherung für Beamte fast ausnahmslos bessere Leistungen zu geringeren Beiträgen bekommen, als wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wären. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel. Grundsätzlich sollte man sich merken, dass es bei der Beihilfe immer darauf ankommt, ob man Beamter des Bundes ist oder eines Landes. Zwischen den Ländern gibt es teils große Unterschiede was beispielsweise den Umfang der Leistungen der Beihilfe angeht. Auch andere Regelungen unterscheiden sich. Darum ist es für einen frisch gebackenen Beamten, der vor der Entscheidung steht ob private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung durchaus sinnvoll, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und diesen Schritt genauestens zu besprechen. Denn nur so lässt sich herauszufinden, ob die private Krankenversicherung auch im persönlichen Fall die bessere Alternative ist und welcher private Krankenversicherungs-Tarif dann gegebenenfalls der passende ist.