Kinder in der Haftpflichtversicherung | Dieser Baustein darf nicht fehlen

Wenn Eltern eine Haftpflichtversicherung für die Familie abschließen oder eine bestehende Single-Haftpflicht in eine Familien-Haftpflichtversicherung umgeschrieben wird, gehen die meisten Eltern davon aus, dass alle Kinder hier natürlich automatisch mitversichert sind – wieso auch was anderes denken?

Grundsätzlich ist das auch richtig.

In den Versicherungsbedingungen könnte das wie folgt stehen:

„Versichert sind alle mit dem Versicherungsnehmer im Haushalt zusammen lebende Personen.“

Das schließt ja doch dann auch Kinder ein – oder?

Jain.

Wenn nicht weiter ausgeführt oder näher beschrieben, sind NUR Kinder versichert, die bereits deliktfähig sind.

Was bedeutet deliktfähig?

Ob man für sein Handel zur Rechenschaft gezogen kann, hängt davon ab, ob die betreffenden Person überhaupt schon in der Lage war, die Auswirkungen ihres Handelns abzuschätzen.

Und genau hier liegt der kleine aber feine Unterschied:

In Deutschland wird bei Kindern unter 7 Jahren nämlich angenommen, dass diese für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden können, sie gelten als deliktunfähig. Bei Schäden im Straßenverkehr liegt diese Grenze sogar bei unter 10 Jahren (nachzulesen hier: BGB § 828).

Konkreter Fall zur Deliktunfähigkeit

Das würde in einem konkreten Beispiel bedeuten, dass wenn z.B. deine 4-jährige Tochter den Laptop des Nachbarn kaputt macht, der Haftpflichtversicherer prüft ob hier ein Anspruch vorliegt. Da das Kind noch nicht deliktfähig ist, prüft der Versicherer nicht weiter das Verschulden des Kindes (denn es kann per Gesetz noch keine Schuld haben). Der Haftpflichtversicherer prüft dann, ob ein Verschulden der Eltern vorliegen könnte. Das könnte dann der Fall sein, wenn die Eltern ihre gesetzliche Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wurde diese aber nun auch nicht verletzt, dann besteht rechtlich gesehen kein Haftungsanspruch der geschädigten Partei gegen das Kind, bzw. gegen die Eltern. Der Geschädigte bleibt also auf dem entstandenen Schaden sitzen.

Auch wenn hier vom Gesetz her alles korrekt gelaufen ist, kann so ein Schaden – vor allem, wenn er höher ausgefallen ist, sehr schnell eine bestehende Freundschaft oder Nachbarschaft zerstören. Das möchtest du natürlich nicht und zahlst den Schaden dann aus eigener Tasche. Als Eltern fühlt man sich – Gesetz hin oder her – doch immer verantwortlich für die Taten des Kindes.