Ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung? Die Frage stellen sich regelmäßig die Wenigsten. Sobald das erste Mal die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigt wird, läuft den Hilfesuchenden häufig ein Schauer über den Rücken. Schon eine reine Erstberatung bei einem Anwalt kann bis zu 190,00 EUR zzgl. MwSt. kosten. Deutlich höher als der durchschnittliche Jahresbeitrag einer Rechtsschutzversicherung, je nach Umfang des Versicherungsschutzes. Nicht ohne Grund heißt es häufig in der Versicherungsbranche, dass neben der privaten Haftpflichtversicherung die Rechtsschutzversicherung wohl die wichtigste freiwillige Versicherung ist.

Wie teuer sind Rechtsschutzversicherungen und was bekomme ich für mein Geld?

Der Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherer ist sehr umfangreich und hängt grundsätzlich von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Zu beachten ist jedoch, dass eine rückwirkende Bezahlung einer Rechtsangelegenheit ausgeschlossen ist. Der Betroffene kann nicht nachdem er verklagt wurde, eine Rechtsschutzversicherung abschließen und diese zur Zahlung verpflichten.

  • TIPP: Nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung muss diese grundsätzlich erst für Fälle einstehen die nach Ablauf von 3 Monaten „entstanden“ sind.

Es ist daher schwierig spontan an eine Leistung der Versicherung zu kommen, falls man noch keine abgeschlossen hat. Die Versicherer die einen „reaktiven“ Rechtsschutz anbieten, lassen sich diese Spontanität gut bezahlen.

Die Rechtsschutzversicherer bieten in der Regel verschiedene Bausteine oder Pakete die abgeschlossen werden können. Dazu gehören die Unterscheidungen zwischen privatem- und / oder gewerblichem Schutz und den zu versichernden Rechtsgebieten. Die üblichen versicherbaren Rechtsgebiete sind:

  • Verkehrsrecht inklusive Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnisrecht
  • mietrechtliche Angelegenheiten
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Angelegenheiten zum Schadensersatz
  • sozialrechtliche Angelegenheiten
  • Flugreiserecht und Reiserecht
  • und viele andere

Grundsätzlich trägt die Rechtsschutzversicherung je nach Versicherungsvertrag nachfolgende Kosten:

  • die vorgerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten
  • Kosten für einen Sachverständigen in einem gerichtlichen Prozess
  • die Gerichtskosten
  • etc.

Private Gutachten werden von den Versicherungen jedoch nicht übernommenAusnahmen hierzu bilden technische Gutachten zur Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen im Verkehrsrecht. Wichtig ist, die eigene Rechtsschutzversicherung vor Beauftragung eines Anwalts zu befragen ob der bestimmte Fall zumindest dem Grunde nach übernommen wird.

Je nachdem was das Versicherungspaket beinhaltet, kosten Rechtsschutzversicherungen ab 70,00 EUR und aufwärts pro Jahr. Die Versicherer bieten den eigenen Versicherungsnehmern gleichzeitig nicht nur die Vergütung des selbst gewählten Anwalts und die Erstattung der Gerichtskosten. Bei den Meisten erhält der Versicherungsnehmer Zugang zu diversen Formularen und vorgefertigten Vertragsentwürfen zur freien Nutzung. Zusätzlich besteht sogar die Möglichkeit sich über die telefonischen Hotlines der jeweiligen Versicherer direkt und kostenlos mit einem Anwalt verbinden zu lassen. So muss nicht bei jeder noch so kleinen rechtlichen Frage, direkt ein Anwaltsbüro aufgesucht werden. Die Ratschläge die man bei solchen Anwaltshotlines der Versicherer bekommt, sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Der Autor ist der Meinung, dass einerseits der Versicherungsnehmer gelegentlich mit einem Anwalt verbunden wird, der sich mit besonders spezifischen Rechtsfragen und den Feinheiten des damit zusammenhängenden Rechtsgebietes nicht optimal auskennt. Andererseits ist zu beachten, dass dieser Rechtsanwalt dem Betroffenen von einer weiteren Verfolgung der Sache abraten könnte. Ein solcher Ratschlag sollte nach Ansicht des Autors grundsätzlich nicht ohne zweite unabhängige Meinung hingenommen werden.

  • TIPP: Der Versicherte kann immer einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, solange die Versicherung die Kosten für den Fall übernehmen muss. Auch wenn manche Rechtsschutzversicherer versuchen etwas anderes weiß zu machen, muss der von der Versicherung eventuell empfohlene Rechtsanwalt nicht beauftragt werden.

Auch nicht sonderlich aussichtsreiche Rechtsfälle müssen regelmäßig von den Versicherern übernommen werden. Die begehrte Rechtsverfolgung sollte nur nicht mutwillig sein.

Selbstverständlich muss beachtet werden, dass der Rechtsschutz häufig innerhalb eines Rechtsgebietes nicht uneingeschränkt gilt. Ein Beispiel wäre die Angelegenheit rund um ein Bußgeld wegen „Falschparkens“ im Rahmen des Verkehrsrechts. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zur Abwehr des Bußgeldes ist von nahezu allen Versicherungen nicht abgedeckt. Dies gilt auch für andere kleinere Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nur mit einem Verwarnungsgeld oder einer geringen Geldbuße geahndet werden.

Eine weitere Besonderheit ergibt sich u.a. im Strafrecht. Wenn mit der Versicherung der Verkehrsrechtsschutz vereinbart wurde, ist diese grundsätzlich zur Zahlung der Anwaltskosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt verpflichtet. Sollte jedoch der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Begehung des jeweiligen Deliktes verurteilt worden sein, so entfällt die Verpflichtung der Versicherung. Diese verlangt demzufolge häufig die gesamten Kosten wieder von dem eigenen Versicherungsnehmer zurück. Die Zahlungspflicht bleibt bei der Versicherung falls die Verurteilung wegen fahrlässiger Begehung erreicht werden konnte.

Beispiel anhand eines möglichen Rechtsschutzfalls

Anhand des folgenden Beispiels wird verdeutlicht, inwiefern der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung rentabel sein kann. Es wird von einer Rechtsschutzversicherung ausgegangen, die 100 EUR pro Jahr kostet und nach 3 Jahren das erste Mal im Verkehrsrecht aufgrund eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommen werden muss. Aufgrund eines Unfalls ist dem Betroffenen ein Schaden von 5.000 EUR entstanden. Der Unfallgegner und seine KFZ-Haftpflichtversicherung verweigern die Zahlung der Schäden. Der Betroffene muss einen Anwalt damit beauftragen sich mit der gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen. Der Anwalt schreibt die Versicherung vorgerichtlich ohne Erfolg an. Anschließend erhebt er eine Klage. Das Gericht fordert ein Gutachten um den Unfallhergang nachvollziehen zu können. Die gesamten Kosten eines solchen Verfahrens liegen bestenfalls bei 3.621,40 EUR.

  • 1.183,40 EUR für den eigenen Anwalt bei gesetzlicher Honorarabrechnung
  • 438,00 EUR für die Gerichtskosten
  • zwischen 2.000 EUR und 7.000 EUR für das Gutachten

Sollte der Betroffene den Fall nun verlieren, kommen noch die Kosten des gegnerischen Anwalts dazu. Somit entstehen Kosten von Sage und Schreibe 4.808,80 EUR. Der Betroffene muss auf die begehrten 5.000 EUR verzichten und dazu noch über 4.800 EUR ausgleichen. Glücklicherweise trägt die Rechtsschutzversicherung jedoch alle oben aufgezählten Kosten. Der Betroffene hat lediglich seinen jährlichen Beitrag von 100,00 EUR zu leisten.

Sollte das Gericht dem Betroffenen lediglich 2.500 EUR zusprechen, satt der begehrten 5.000 EUR, hat dieser 50% aller Kosten zu tragen. Das bedeutet, dass der Betroffene 2.402,40 EUR zu tragen hat. In diesem Lichte verbleibt lediglich ein Betrag von unter 100 EUR. Auch hier würde eine Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten übernehmen. Der Betroffene geht somit aus der Rechtsstreitigkeit mit 2.500 EUR und muss keine weiteren Kosten übernehmen.

Dieses Szenario könnte in beliebigen Variationen durchgespielt werden und in nahezu jedem Fall lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Selbst dann, wenn die bestehende Rechtsschutzversicherung über mehrere Jahre lang nicht in Anspruch genommen wurde.

Dieses Rechtsgebiet sollten Sie versichern

Der Versicherungsumfang ist nach den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen zu richten. Eine uneingeschränkte Empfehlung für den Abschluss eines Rechtsschutzes für das Verkehrsrecht kann grundsätzlich ausgesprochen werden. Insbesondere sollten Vielfahrer und Personen die berufstätig mit dem PKW pendeln müssen, unbedingt eine Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht abschließen. Dies ist damit zu begründen, dass Verkehrsunfälle in vielen Situationen höhere Schäden zur Folge haben. Darüber hinaus kann auch der vorsichtigste Fahrer sich nicht immer vor Unfällen schützen. Oft führen Verkehrsunfälle auch zu einer Strafverfolgung oder Verfolgung durch die Ordnungsbehörden, welches mit weiteren Kosten verbunden sein kann. Vorausgesetzt man möchte sich natürlich gegen die behördliche Verfolgung wenden. Sobald ein Verkehrsunfall von einem Gericht entschieden werden muss, ist möglicherweise ein Gutachten von dem Kläger beizubringen und somit zu vorauszubezahlen.
Optimalerweise lässt man sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler zu dem Thema beraten. So lässt sich einfacher feststellen welche Absicherung individuell sinnvoll ist.

Welche Rechtsschutzversicherungen sind empfehlenswert?

Zu der Frage sollte ebenfalls ein Versicherungsmakler des Vertrauens befragt werden. Zu beachten ist, dass eine Versicherungsgesellschaft gewählt wird, die mit den Anwälten unkompliziert umgeht. Einige Versicherer erschweren den sachbearbeitenden Anwälten die Arbeit in erheblicher Art und Weise. Die Anzahl der Anwälte die die Korrespondenz mit bestimmten Rechtsschutzversicherern komplett verweigern und sich direkt an die Versicherungsnehmer halten, nimmt jährlich zu. Dies ist unangenehm für den Versicherten und verursacht diesem sehr viel Arbeit. Immerhin muss der Versicherte dann die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung selbst führen, diese auf dem neuesten Stand halten und möglicherweise die Rechnungen des Anwalts vorauszahlen.

Fazit

Für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sprechen viele Gründe. Das Lesen dieses Artikels ist bereits der Schritt in die richtige Richtung. Eine Beratung von einem unabhängigen Fachmann / Versicherungsmakler ist ebenfalls zu empfehlen. Immerhin sind die Kosten einer Rechtsschutzversicherung vergleichsweise niedrig, im Verhältnis zu den erheblichen Kosten die mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts und die einem Rechtsstreit folgen können.